TAGESORDNUNG DER JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

der Freunde des Hauses der Künstler in Gugging

am 11. 12. 2002, 19 Uhr

1. Begrüssung durch den stellvertretenden Vorsitzenden, Mag. DDr. Harald Schwarz um 19.30 Uhr nach

2. Feststellen der Beschlussfähigkeit

3. Tätigkeitsbericht des Geschäftsführers: SHE Haus der Künstler, AMS/BSB-Projekt, Privatstiftung Gugging und Pilotprojekt des Justizministeriums

Bericht über die SHE Haus der Künstler

Den Künstlern aus Gugging geht es altersentsprechend gut, nur Herr Fischer hat eine Hautkrankheit (Autoimmunkrankheit), die zeitlebens behandelt werden wird. Er fühlt sich aber subjektiv wohl. Herr Karl Vondal wurde als neuer Bewohner aufgenommen und hat schon sehr interessante Zeichnungen und auch Objekte gestaltet. Günther Schützenhöfer entwickelt sich als Künstler sehr gut und ist auch gut in die Gruppe integriert. Ein talentierter Künstler, Leonhard Fink, besucht regelmäßig das "offene atelier gugging" des Vereines und ist als großes Talent anzusehen. Es ist vorgesehen, dass er in Zukunft in das Haus der Künstler übersiedeln kann. Das Atelier selbst wird fleißig besucht und von Florian Reese bestens geleitet.

Das Haus der Künstler wurde wie im Vorjahr weiter geführt, wobei heuer erst nach endgültiger Auskunft des NÖGUS klar war, dass die Refundierung der MWSt auch zu einer Versteuerung der Subvention des NÖGUS führen würde. Dem dadurch entstandenen Minus von rund 13.081,-- Euro in jedem Jahr wurde heuer insofern begegnet, dass wir heuer die Möglichkeit hatten, Medikamente über die Krankenkasse zu verrechnen, sodass hier Einsparungen bis zu 14.535,-- Euro stattfinden werden. Das so entstandene Minus wird bis Ende 2003 ausgeglichen.

Zusätzlich wurde eine strukturelle Veränderung vorgenommen, sodass im Hause das ehemalige Walla-Zimmer, das wie ursprünglich erhalten bleiben soll, in ein Büro verwandelt und dadurch ein Zimmer mehr frei wurde. Mit der Landesregierung wurde vereinbart, dass ab Jänner 2003 die Anzahl der Bewohner auf 14 durch dieses neue Zimmer erhöht werden wird, was einerseits mehr Künstler und andererseits mehr Einnahmen bedeutet. (gleichzeitig ist das eine Chance, auch einmal ohne Subventionen zu überleben)

Ein neuer, sehr talentierter Zeichner wurde mit Herrn Karl Vondal in das Haus vor ca. 3 Monaten aufgenommen, dadurch ist das Haus derzeit  voll besetzt.

Bericht über das AMS/BSB-Projekt

Dieses Umbauprojekt ist im zweiten Jahr fortgeführt worden und es wurde auch vom Bundessozialamt ein eigenes Projekt genehmigt, das auch im nächsten Jahr fortgeführt wird. In diesem Jahr wurde das Haus endgültig vermessen und der Bauplan erstellt. Die Genehmigung des Umbaus mit massiveren Eingriffen wurde gerade erteilt. Die Firma Schröttel wird als Bauführer fungieren und verlangt dafür nur 500,-- Euro pro Jahr. Es werden derzeit die generellen Planungsarbeiten für die neue Stromanlage, eine Brandschutzanlage sowie eine Sicherheitsanlage aufgenommen und sollen demnächst fertiggestellt sein.

Bericht über die Privatstiftung Gugging

Nach Ablehnung des Klosterneuburger Richters Dr. Coca in erster Instanz mit wirklich fadenscheinigen Argumenten, wurde nun die Privatstiftung Gugging rechtsgültig in zweiter Instanz vom Gericht Korneuburg genehmigt, sodass die Privatstiftung nun ihre Funktion aufnehmen kann. In Kürze wird die erste Vorstands- und Beiratssitzung stattfinden. Das Ziel ist es, über die derzeitigen Stifter hinaus Sponsoren zu finden, die der Stiftung Geldmittel zum Ankauf von Werken oder aber auch direkt Werke zur Verfügung stellen (vor allem Dr. W. Waldner wird uns bei der Sponsorensuche behilflich sein).

Bericht über das Pilotprojekt des Justizministeriums

Das Justizministerium ist an uns herangetreten, um ein Konzept für ein Pilotprojekt für Kunst und Kunsttherapie in der Strafanstalt Stein zu entwerfen und eventuell als Träger durchzuführen. Der Gewinn für den Verein wäre einerseits das erhöhte Image und andererseits ein finanzieller Gewinn. Im Konzept wären 2 Therapeuten vorgesehen, wir werden allerdings nur einen anstellen. Dadurch werden dem Verein zusätzliche Einnahmen von ca. 10.900,-- bis 14.500,-- Euro zugute kommen.

Allgemeines

Im heurigen Jahr gab es bis zum heutigen Datum 235 zahlende Mitglieder. Da im letzten Jahr in den letzten zwei Wochen viele Personen den Mitgliedsbeitrag bezahlt haben, wurde die Auflage der Radierung mit 250 bemessen.

Es gibt die Idee, für junge Leute eine Instanz im Verein zu schaffen, die etwas Ähnliches bietet wie unsere Firma "Dr. Feilacher KEG". Ein Sachwalter ermöglicht es der KEG nicht, dies zu tun. Eine sog. Non-Profit-Galerie sollte als Department des Vereines geführt werden. Diese Galerie muss nichts verdienen, der Gewinn muss in die Galerie gesteckt werden. Es sollte eine Chance für junge Künstler sein.

4. Vorstellung des Jahresvoranschlages 2003

Die jetzigen Projekte sollen weitergeführt werden und wenn möglich auf angesprochene Projekte erweitert werden.

5. Beschlussfassung über den vom Vorstand erstellten Jahresvoranschlag 2003

wird einstimmig angenommen

6. Diskussion und Beschlussfassung der vom Vorstand diskutierten Ergänzung  der Statuten, die den Verein ermächtigt, auch Träger eines Kunstbetreuungs-Therapiepilotprojektes des Justizministeriums und einer Non-Profit-Galerie zu sein

Es steht ein Vorschlag zur Ergänzung der Statuten an (Justizministerium, Non-Profit-Galerie)

Bericht d. Geschäftsführers:

Das Justizministerium soll moderne Ideen in Österreich ausprobieren und sind an uns herangetreten, weil wir ein gutes Image haben. Man kann den Leuten, die aufgrund irgendwelcher Tatsachen im Strafvollzug sind, die Zeit einerseits humaner gestalten oder sie aber auch im Einzelfall weniger schädigend werden zu lassen. Die Maßnahmen der Kunsttherapie vermindern das oder bewahren diesen Leuten auch die Kreativität. Vielleicht tun sie sich nachher leichter, nicht mehr kriminell zu werden. Wenn das jemand in Österreich versuchen kann, dann wir.

Es wäre auch später die Möglichkeit (falls das Pflegschaftsgericht zustimmt), die KEG aufzulösen und die Galerie überhaupt im Verein zu machen. Vorteil: Image für den Verein, die Überprüfbarkeit wird die gleiche bleiben. Dr. Feilacher wäre wieder persönlich haftend. Die jetzige KEG ist eine private Firma, deren Besitzer die Künstler sind. Später wäre der Verein Träger dieser Galerie und die Künstler wären nur mehr mit dem Kommissionsvertrag gebunden.

Frage Dr. O. Pfeiffer: An welche Kunstäußerungen ist dabei gedacht? Grafik, Bildende Kunst oder auch Literatur?

Dr. Feilacher: Alles ist gut, was möglich ist.

Vorschlag für die besprochene Statutenänderung:

2.6

Der Verein wird Träger von Kunstbetreuungs- und Kunsttherapieprojekten in Vollzugsanstalten, um das kreative Potenzial der Insassen zu fördern und so eine Humanisierung des Strafvollzuges zu unterstützen und im günstigsten Fall Künstler zu entdecken.

2.7

Der Verein wird Träger einer eigenständig wirtschaftenden Galerie für Art Brut-Künstler.

sowie Schreibfehler in 10.5.1. : soll ebenfalls korrigiert werden

Der Antrag auf Statutenänderung wird einstimmig angenommen.

7. Bericht des Rechnungsprüfers

Dr. Moser gibt den Rechnungsbericht bekannt und stellt die Prüfung fest. Als kleine Kritik wird angebracht, dass einige Belege ergänzt werden müssen. Ansonsten gibt es keine Fragen dazu.

8. Beschlussfassung über den Rechenschaftsbericht des Vorstandes und den vorgelegten Rechnungsabschluss

9. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Das ordentliche Mitglied, Frau Mag. U. Brilli, beantragt die Entlastung des Vorstandes.

10. Beschlussfassung über die vom Vorstand oder den Mitgliedern eingebrachten Anträge

Mag. Hirsch: Es sollte unbedingt beachtet werden, bis zu welcher Haftungsgrenze man gehen soll, wenn der Verein Unternehmer sein wird.

Dr. Feilacher: Wenn Leute, die unter Kommission gestellt werden, besachwaltet sind, wird der Richter auf alle Fälle verlangen, dass jemand - in dem Fall ich persönlich - hafte. Damit hätte der Verein keine Probleme.

Fazit: Es muss eine interne Regel geschaffen werden, eine sog. Geschäftsordnung!

Dr. Rupp: Es gibt eine neue gesetzliche Regelung für große und
kleine Vereine nach dem Vereinsgesetz; dies sollte in den Statuten angepasst werden. Frage, ob der Verein bereits nach dieser neuen Rechtslage geprüft wurde.

Dr. Moser: Nein, noch nicht angepasst - Empfehlung der Statutenanpassung. Der Geschäftsführer sollte eigentlich nicht im Vorstand sein, die Tätigkeiten sind somit risikobehaftet, wenn man die Gemeinnützigkeit verlässt.

Dr. Feilacher: Das Geschäft würde vom System her nichts ändern. Sollte die KEG Gewinn machen, fällt dieser den Künstlern am Jahresende zu, da sie die Besitzer sind.

Die 30%-Provisions-Regelung darf nicht unterschritten werden, ist unterstes Limit. Deshalb kann die KEG keine großen Sprünge machen.

Wir würden in der neuen "Galerie" mit jungen Künstlern handeln, mit Werken die noch viel weniger wert sind. Das Budget würde sich nicht ändern. Der Verein ist kein Kunsthändler, um großes Geld zu machen.

Frage von Mag. M. Krammer, warum es so schwierig ist, junge Künstler in die KEG aufzunehmen.

Dr. Feilacher: Ein Richter bzw. ein Sachwalter, der andauernd Probleme macht. Er schadet seinem eigenen Klienten.

Im Falle der neuen "Galerie" wäre ein ganzes Gremium vorhanden, das sich beraten und abstimmen kann. Die Kontrolle wäre sicher besser, denn fünf Leuten  kann mehr auffallen als einer Person.

11. Schliessung der Versammlung um 20.00 Uhr


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